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UCNG-Gesetzbuch („Concordia Codex“)

Version 1.1 09.08.2955 (Sternzeit) / 09.08.2025 (IRL)


Präambel

Die Universal Concord Nexus Guild (UCNG) versteht sich als neutrale Mediations-Instanz zwischen teilnehmenden Star-Citizen-Organisationen. Dieses Gesetzbuch legt gemeinsame Mindeststandards für Verhalten, Spielweise und Konfliktlösung fest. Ziel ist, ein faires, inklusives und kooperatives Spielerlebnis zu fördern, ohne den kreativen Spielraum der einzelnen Orgs übermäßig einzuschränken.


Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich

  1. Persönlicher Anwendungsbereich 1.1 Dieses Gesetzbuch bindet sämtliche natürlichen Personen, die einer Mitglieds-Org angehören einschließlich Rekruten, Reservisten sowie Gast-Spieler, sofern sie unter Org-Tag auftreten. 1.2 Offiziere tragen eine besondere Vorbild- und Aufsichtspflicht. Verstöße durch Unterstellte können ihnen anteilig angerechnet werden.

  2. Sachlicher Anwendungsbereich 2.1 Das Regelwerk umfasst jede bewusste Handlung oder Unterlassung, die das Spielerlebnis anderer Mitglieds-Orgs beeinträchtigen kann. 2.2 Erfasst sind insbesondere: Ingame-Aktionen, Sprach- oder Text-Chats, Foren- und Spectrum-Beiträge, soziale Medien, Streaming-Plattformen, Turnier-Server, Test-Server und Org-internes Training.

  3. Räumlicher Anwendungsbereich 3.1 Die Bestimmungen gelten universumsweit (aktuelle und künftige Systeme) sowie auf allen instanzierten Karten, ungeachtet des Server-Typs (PU, Shard, Event-Layer). 3.2 RL-Treffen (z. B. Messen, Bar-Citizen-Events) fallen insoweit unter dieses Regelwerk, als dort Verhalten gezeigt wird, das auf die Community zurückwirkt.

  4. Zeitlicher Anwendungsbereich 4.1 Regelverstöße können vor, während oder nach einer Spiel-Session geahndet werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Star Citizen oder einer beteiligten Org stehen.

  5. Technischer Anwendungsbereich 5.1 Die Bestimmungen gelten unabhängig von verwendeter Hardware, Account-Art (Main, Alt, Test) oder Plattform (PC, Cloud-Gaming). 5.2 VPN- oder „Smurf“-Accounts befreien nicht von der Verantwortung.

  6. Rechtsquellen-Konkurrenz 6.1 Im Konfliktfall gehen diese Regeln den internen Statuten einzelner Orgs vor, es sei denn, die abweichende Regelung ist strenger und mit den UCNG-Grundwerten vereinbar. 6.2 Die Endbenutzer-Lizenzbedingungen (EULA/ToS) des Entwicklers behalten Vorrang vor diesem Codex; Verstöße hiergegen werden als eigenständiges Delikt gewertet.

Artikel 2 Begriffsdefinitionen Die nachfolgenden Definitionen gelten für alle Bestimmungen dieses Codex. In Zweifelsfällen entscheidet das UCNG-Schiedsgericht auf Basis dieser Kriterien.

  1. Griefing a) Kernmerkmal: Wiederholtes, absichtliches Stören oder Schädigen anderer Spieler ohne nachvollziehbaren spielmechanischen oder rollenspielerischen Nutzen. b) Typische Indikatoren: Pad-/Spawn-Camping (≥ 2-mal in Folge), absichtliches Zerstören von Einsteigerschiffen ohne Loot-Absicht, Blockieren von Terminals, systematisches Trolling im Voice-Chat, Mass-EMP ohne anschließende Interaktion. c) Abgrenzung: Legitimes PvP ist durch Wettbewerb oder Ressourcen-Gewinn motiviert; Griefing zielt primär auf Frust-Erzeugung.

  2. PvP (Spieler gegen Spieler) a) Definition: Jeder gewaltsame oder störende Konflikt innerhalb der Spielmechanik, bei dem ein menschlicher Spieler einem anderen direkten Schaden, Debuffs, Statusverlust oder Eigentumsentzug zufügt. b) Unterarten:Organisiertes PvP: Vorab vereinbarte Duelle, Turniere, Trainings-Scrims. • Gelegenheits-PvP: Spontane Begegnungen im Verse, sofern durch Spielregeln erlaubt. • Kriegszustand: Formal erklärte Feindseligkeit zwischen Orgs (z. B. Kill-on-Sight). c) Ausschlüsse: Unbeabsichtigte Kollisionen, Friendly-Fire bei KI-Gegnern, rein verbales RP-Konfliktspiel.

  3. Piraterie a) Definition: Erzwingen der Herausgabe von Fracht, Eigentum oder aUEC durch Drohung oder Anwendung von Gewalt, Sabotage oder Festsetzung eines Schiffs. b) Kennzeichen: Interdiction, Boarding-Aktionen, systematisches Erpressen von Lösegeld, Zerstörung als Druckmittel. c) Grenzfälle:Rettungs- oder Abschleppgebühren sind keine Piraterie, wenn vorher transparent kommuniziert. • Salvage herrenloser Wracks ohne Crew zählt nicht als Piraterie. d) Kapitulierungspflicht: Für als „ehrenhaft“ geltende Piraterie muss dem Opfer realistisch Zeit zur Übergabe oder Flucht eingeräumt werden.

  4. Exploits / Cheats a) Exploits: Nutzung von Bugs oder Designlücken (Duping, Physics-Glitches, Asset-Clipping) zur Erlangung eines unfairen Vorteils. b) Cheats: Einsatz externer Software oder modifizierter Spieldateien (Aimbot, ESP, Packet-Injection, Auto-Hotkey-Loops). c) Hardware-Assists: Geräte und Makros, die mehr als eine Eingabe pro Aktion erlauben (Rapid-Fire-Mäuse, Turbo-Tasten) gelten als Cheats. d) Erlaubte Tools: Reine Overlay-Programme (FPS-Counter, Hardware-Monitor) sind gestattet, sofern sie keine Spiel- oder Netzwerkinformation manipulieren oder auslesen. e) Meldepflicht: Entdeckte Exploits sind binnen 24 h im CIG Issue Council und beim UCNG-Moderationsteam zu melden.

Artikel 3 Grundwerte

  1. Respekt, Fairness, Inklusion und Transparenz bilden die Grundlage aller Interaktionen.
  2. Wheatons Law („Don't be a dick“) gilt ohne Einschränkung.

Abschnitt II Sanktionsrahmen

Stufe Bezeichnung Typische Maßnahme
A Verwarnung Schriftliche Verwarnung; automatische Löschung nach 30 Tagen ohne weiteren Verstoß
B Einschränkung 17 Tage Ausschluss von Org-Events / PvP-Einsätzen
C Ersatzleistung Wiedergutmachung (Rückgabe von Beute, Reparatur- oder Rettungskosten, Zahlung von aUEC)
D Sperre 830 Tage Ausschluss aus allen Org-Aktivitäten oder Verlust von Funktions-Rollen
E Ausschluss Dauerhafter Ausschluss aus der Org und Meldung an Partner-Orgs

Gradierung: Schwere, Häufigkeit und Vorsatz bestimmen die Einstufung. Wiederholte A- oder B-Verstöße können zu D eskalieren.


Abschnitt III Delikte und Sanktionen (Fließtextfassung)

Dieser Abschnitt beschreibt, welches Verhalten als Verstoß gilt und welcher Sanktionsrahmen (AE) typischerweise angewandt wird. Er ersetzt die tabellarische Fassung und soll das Gameplay flüssig halten: Offenes PvP und Piraterie sind als Spielstile grundsätzlich legitim; sanktioniert wird vor allem Belästigung, Betrug, Cheating und Verhalten, das die Community als Ganzes schädigt.

Strafzumessung, Kumulation, Verjährung. Bei der Einstufung achtet das UCNG-Schiedsgericht auf Vorsatz, Häufigkeit und Schaden. Nach drei Verurteilungen in 120 Tagen steigt der Mindestschweregrad um eine Stufe. Einträge verjähren nach 180 Tagen ohne weiteren Verstoß.

1) Umgangston und Diskriminierung

Respektvoller Umgang ist Grundlage jeder Interaktion im Verse wie in Chats/Voice. Beleidigungen, gezielte Herabsetzungen oder entwürdigende Sprache führen in der Regel zu einer Verwarnung (A); wiederholtes oder besonders aggressives Auftreten zu Einschränkungen (B). Diskriminierung (z. B. rassistische/sexistische Beleidigungen) wird strenger geahndet und kann je nach Schwere C bis D nach sich ziehen; bei Aufruf zu Gewalt oder systematischen Kampagnen ist E möglich. Anhaltende Belästigung (z. B. Nachstellen über mehrere Sessions, sexualisierte Anmache trotz Ablehnung) wird als schwerer Fall behandelt (D bis E).

2) Griefing und gezielte Störung

Griefing liegt vor, wenn Spieler wiederholt und bewusst stören, ohne legitimes Spielziel. Dazu zählen insbesondere Pad-/Spawn-Camping über mehrere Spawns, blockierendes Body-Blocking an Terminals oder Landezonen, sowie absichtliche Kollisionen ohne Kampfabsicht. Erstverstöße werden gewöhnlich mit B geahndet; bei koordiniertem, wiederholtem Vorgehen oder erheblichem Schaden ist C bis D angezeigt. Stream-Sniping mit der Absicht, Inhalte zu sabotieren, fällt unter schwere Störung (C bis D). Doxxing oder die Weitergabe privater Daten ist ein eklatanter Verstoß und führt regelmäßig zu E.

3) Offenes Kampfspiel (PvP & Piraterie)

Das Verse ist Open-PvP: Überraschungsangriffe, Hinterhalte, Dritte-Parteien in laufenden Gefechten, Interdictions und Boarding sind legitimes Gameplay und keine Verstöße ebenso wenig das Abschöpfen von Chancen bei dynamischen Events. Es besteht keine Pflicht zur Vorwarnung oder zur Einholung von „Consent“. Verstöße entstehen dort, wo Kampfspiel in Belästigung umschlägt oder technische Grenzen missachtet werden:

  • Gezieltes Farmen derselben Person/Gruppe an derselben Stelle über längere Zeit ohne ersichtliches Spielziel gilt als Griefing (B bis D, je nach Ausmaß).
  • Combat-Logging (absichtliches Beenden zur Flucht aus Gefechten) wird als unsportlich gewertet (A, bei Wiederholung B/C).
  • Schein-Events oder Fake-Einladungen, die ausschließlich dem Hinterhalt von Verbündeten dienen, sind als Täuschung zulässig, sofern keine vertraulichen Daten missbraucht werden und kein außerhalb des Spiels zugesagter Schutz gebrochen wird.
  • Ransom/Tribut in der Piraterie ist rein optional. Wer jedoch nach Zahlung eines explizit zugesagten Freipasses sofort angreift, begeht Vertragsbruch innerhalb der UCNG-Gemeinschaft (C) dies betrifft nur klar zugesagte, UCNG-intern dokumentierte Deals.

4) PvE, Beute und Salvage

Um das Spiel flüssig zu halten, gilt: Ohne vorherige Absprache ist „Finders Keepers“ die Default-Regel. Wer den Loot oder das Salvage zuerst sicher einsammelt/verarbeitet, behält es. In vorab verabredeten Gruppen-Runs (Org-Events, Party-Missions) gilt Team-Loot; die Aufteilung bestimmt die Einsatzleitung oder es wird gleichmäßig geteilt. „Mission-Stealing“ ist kein Verstoß an sich das Verse ist offen. Wird jedoch gezielt immer wieder derselben Gruppe hinterhergeflogen, um ihr den Fortschritt zu nehmen, kann dies als Griefing gewertet werden (A bis C). Salvage-Konflikte werden pragmatisch gelöst: Wer zuerst schneidet/salvt, hat Vorrang; paralleles Arbeiten ist erlaubt, solange keine Blockade entsteht.

5) Exploits, Cheats und verbotene Hilfsmittel

Cheats (Aimbots, ESP, manipulierte Clients, Automations-Makros mit Mehrfachaktion pro Eingabe) sind Null-Toleranz-Verstöße. Feststellungen führen zu D oder E. Bug-Exploiting mit merklichem Vorteil wird mindestens mit B, bei erheblichem Gewinn oder systematischer Nutzung mit C bis D geahndet; alle erlangten Vorteile sind zurückzugeben. Gefundene Exploits sind binnen 24 h bei CIG und der UCNG zu melden.

6) Handel, Märkte und Deals

Real-Money-Trading (RMT) für Ingame-Güter oder aUEC ist in der UCNG untersagt (E). Betrug bei UCNG-vermittelten Geschäften oder vertraglich festgehaltenen Org-Deals (etwa Nicht-Lieferung nach Bezahlung, bewusste Falschdeklaration) führt zu C bis D und Pflicht-Wiedergutmachung. Preisabsprachen/Kartelle werden in der offenen Ökonomie grundsätzlich nicht sanktioniert, es sei denn, sie beruhen auf Exploits oder gehen mit Belästigung einher.

7) Medizinisches und Rettungsgameplay

Angriffe auf Med-Beacons oder Rettungsteams sind prinzipiell Teil des offenen PvP und kein Automatismus für Sanktionen. Gezieltes Stören (z. B. kontinuierliches Zerstören desselben Rettungsschiffs unmittelbar nach jeder Re-Deploy-Phase ohne anderes Ziel) kann jedoch als Griefing gewertet werden (B bis D). Täuschungen (z. B. Köder-Beacons) sind zulässig, solange keine externen Regeln (z. B. Datenschutz) verletzt werden.

8) Datenschutz, Aufnahmen und Identität

Das Veröffentlichen privater Chats, Stimmen oder personenbezogener Daten ohne Einwilligung ist untersagt. Interne Mitschnitte für Beweiszwecke sind zulässig, dürfen aber nicht öffentlich geteilt werden. Erstverstöße werden mit A/B geahndet; das Veröffentlichen oder Weitergeben von RL-Daten (Doxxing) führt regelmäßig zu E.

9) Server-Stabilität und Sicherheit

Versuche, durch technische Mittel Instanzen absichtlich zum Absturz zu bringen (Crash-Exploits, Netzwerkangriffe) oder externe Dienste anzugreifen, sind eklatante Verstöße (D bis E, ggf. Meldung an Plattformbetreiber/Behörden). Unkoordinierte Belastungstests, die unbeabsichtigt zu Crashes führen, werden als B gewertet; nach Hinweis sind sie zu unterlassen.

10) Vertrauliche Informationen und NDA-Material

Das Veröffentlichen von NDA-geschützten Inhalten, internen Build-Infos oder nicht freigegebenem Material ist ein schwerer Verstoß (D bis E, je nach Tragweite). „Metagaming“ im Sinne von Informationsvorteilen außerhalb des Spiels ist nicht per se sanktioniert; erst der Missbrauch vertraulicher oder rechtswidrig erlangter Daten fällt unter diesen Artikel.

Anmerkung: Diese Fließtextfassung ersetzt die Kapitel „PvP-Etikette“, „PvE-Kooperation & Loot“ sowie „Piraterie, Erpressung & Combat-Logging“ in ihrer alten, stark regelnden Form. Der Fokus liegt auf Spiel­freiheit plus klare Grenzen gegen Missbrauch.

Abschnitt IV Verfahrensordnung

Verfahrensordnung

Ziel dieses Abschnitts ist, ein transparentes, faires und zügiges Verfahren für alle Streit- und Regelverstöße zwischen Mitglieds-Organisationen sicherzustellen. Die UCNG handelt dabei als überparteiliche Instanz.

Kapitel 1 Grundsätze

Artikel 20 Verfahrensprinzipien

  1. Imparteilichkeit: Alle Entscheider müssen frei von Interessenkonflikten sein; andernfalls gilt eine Pflicht zur Selbstanzeige und zum Rücktritt.
  2. Rechtliches Gehör (Audiatur et altera pars): Jede betroffene Partei hat das Recht, gehört zu werden, Beweise vorzulegen und Argumente einzubringen.
  3. Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen und Sanktionen müssen zum Schweregrad des Verstoßes passen.
  4. Transparenz: Fristen, Zuständigkeiten und Entscheidungen sind eindeutig zu dokumentieren.
  5. Datenschutz & Vertraulichkeit: Persönliche Daten sowie unveröffentlichte Spielinhalte werden nur verfahrensintern genutzt und nach Abschluss gemäß Art. 29 gelöscht.

Kapitel 2 Verfahrenseinleitung

Artikel 21 Anzeige eines Vorfalls

  1. Berechtigte Anzeigenden: Jedes Org-Mitglied, Offizier oder die Org-Leitung.
  2. Form & Inhalt: Einreichung via UCNG-Portal (Web-Formular) mit folgenden Pflichtfeldern: • Datum/Uhrzeit (UTC) • Beteiligte Spieler/Organisationen • Kurze Sachverhaltsdarstellung (max. 300 Wörter) • Beweisanhänge (Screenshots, Videos, Logs, Chat-Exports)
  3. Frist: Die Anzeige ist innerhalb von 72 Stunden nach dem mutmaßlichen Verstoß einzureichen. Bei Delikten der Stufe E verlängert sich die Frist auf 14 Tage.
  4. Eingangsbestätigung: Das Schiedsregister bestätigt den Eingang binnen 24 h und vergibt eine Vorgangs-ID.

Artikel 22 Vorprüfung & Einstufung

  1. Formelle Prüfung: Vollständigkeit der Angaben; unvollständige Anzeigen können binnen 48 h nachgefordert werden.
  2. Zuständigkeitsprüfung: Liegt keine Zuständigkeit der UCNG vor, wird der Vorgang mit Begründung abgewiesen.
  3. Einstufung: Der Registrar bewertet prima facie den mutmaßlichen Schweregrad (L E) und informiert die Parteien.

Artikel 23 Eilmaßnahmen

  1. Bei fortlaufender Gefährdung (z. B. Serien-Cheating, Hate-Speech-Kampagne) kann der Registrar vorläufige Maßnahmen verhängen: • Temporäre Spielersperre (max. 72 h) • Event-Ausschluss • Pflicht zur Log-Sicherung
  2. Diese Maßnahmen sind binnen 24 h schriftlich zu begründen und können beim Vorsitzenden angefochten werden.

Kapitel 3 Mediation

Artikel 24 Ablauf der Mediation

  1. Zeitfenster: Spätestens 48 h nach Abschluss der Vorprüfung wird ein Mediator bestellt; die Mediation endet innerhalb von 7 Tagen.
  2. Teilnahme: Beide Parteien erscheinen persönlich (Voice-Call) oder schriftlich. Abwesenheit ohne wichtigen Grund gilt als Scheitern.
  3. Vertraulichkeit: Alle Aussagen dürfen außerhalb der Mediation nicht verwendet werden.
  4. Ergebnisarten:Einvernehmliche Lösung (z. B. Entschuldigung, Schadensersatz) • Teil-Einigung (einzelne Punkte geklärt, Rest ins Schiedsverfahren) • Scheitern (automatische Überleitung in Art. 25)
  5. Bei Einigung wird eine Mediationsvereinbarung protokolliert; Sanktionen gemäß Abschnitt II können um bis zu eine Stufe reduziert werden.

Kapitel 4 Ermittlungsverfahren

Artikel 25 Beweiserhebung

  1. Frist: Das Ermittler-Team hat 7 Tage Zeit, Beweise zu sammeln; verlängerbar um weitere 7 Tage bei komplexen Fällen.
  2. Methoden: • Analyse von Spiel-Logs, Telemetrie-Daten • Zeugenbefragungen (max. 15 Min. pro Zeugnis) • Screen-/Videomaterial Authentizitäts-Prüfung
  3. Kooperationspflicht: Orgs müssen Server-Logs und interne Aufzeichnungen bereitstellen; Verweigerung kann als erschwerender Umstand gewertet werden.

Kapitel 5 Schiedsgericht

Artikel 26 Zusammensetzung & Befangenheit

  1. Drei Mitglieder des UCNG-Schieds-Pools (mind. Silber-Mediator-Rang).
  2. Jede Partei kann einmalig befangenheitsrelevante Ablehnung beantragen.

Artikel 27 Rechte der Parteien

  1. Schriftliche Stellungnahme binnen 72 h nach Abschluss der Ermittlungen.
  2. Optionale mündliche Anhörung (max. 30 Min. pro Partei).
  3. Recht auf Beistand (ein Anwalt oder erfahrener Org-Vertreter).

Artikel 28 Beweisregeln & Standard

  1. Zulässige Beweise: digitale Originaldateien, Server-Logs, Zeugenaussagen, Stream-Aufzeichnungen.
  2. Beweismaß: „Überwiegende Wahrscheinlichkeit“ (> 51 %).
  3. Manipulationsprüfung: Jede Datei wird per SHA-256-Hash verifiziert.

Artikel 29 Entscheidung

  1. Urteilsfassung erfolgt per Mehrheitsentscheid; Stimmenthaltung ist unzulässig.
  2. Urteilsform: Enthält Sachverhalt, Beweiswürdigung, Rechtsgrundlage, Sanktion, Kostenregelung.
  3. Zustellung an die Parteien binnen 24 h elektronisch; Veröffentlichung im Intranet spätestens nach 48 h (anonymisiert für Stufen A C).

Kapitel 6 Rechtsmittel

Artikel 30 Berufung

  1. Zulässig nur bei • neuen, erheblichen Beweisen, die ohne eigenes Verschulden nicht vorgelegt wurden, oder • schwerwiegenden Verfahrensfehlern.
  2. Frist: 14 Tage ab Zustellung.
  3. Berufungspanel: fünf Mitglieder, davon mind. drei nicht an der Erstentscheidung beteiligt.
  4. Entscheidung binnen 10 Tagen; das Panel kann • das Urteil bestätigen, • Sanktionen herab- oder heraufstufen, • den Fall zur Neuverhandlung zurückverweisen.

Artikel 31 Wiederaufnahme Nach Abschluss der Berufung ist eine Wiederaufnahme nur bei Täuschung (z. B. gefälschte Beweise) oder Geständnis möglich.

Kapitel 7 Vollstreckung & Monitoring

Artikel 32 Umsetzung der Sanktionen

  1. Orgs sind verpflichtet, Sanktionen innerhalb von 24 h technisch umzusetzen (Kick, Rollen-Entzug, etc.).
  2. UCNG prüft die Umsetzung nach 48 h.
  3. Bei Nichtbefolgung können ergänzend Stufe-D-Sanktionen gegen die Org verhängt werden.

Artikel 33 Nachkontrolle

  1. Bei Sanktionen der Stufe C E erfolgt nach 30 Tagen eine Compliance-Prüfung.
  2. Wiederholungsfälle werden automatisch im Schweregrad eine Stufe höher eingestuft.

Kapitel 8 Veröffentlichung & Datenschutz

Artikel 34 Registerführung

  1. Für Stufe A C werden Vorgangs-IDs, Datum und Delikt intern gespeichert; Namen werden nach 180 Tagen anonymisiert.
  2. Stufe D und E werden mit Klarnamen im öffentlichen Register für 365 Tage geführt.

Artikel 35 Datenlöschung

  1. Originalbeweise werden 90 Tage nach Verfahrensende gelöscht, sofern keine Berufung anhängig.
  2. Hash-Werte und Meta-Daten bleiben zu Revisionszwecken gespeichert.

Abschnitt V Schlussbestimmungen

Artikel 24 Regel-Review Dieses Gesetzbuch wird quartalsweise überprüft. Änderungsanträge benötigen Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Orgs.

Artikel 25 Inkraftraten Der Concordia Codex tritt für eine Org in Kraft, sobald deren Leitung eine unterzeichnete Beitrittserklärung bei der UCNG hinterlegt hat.

Artikel 26 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn am nächsten kommt.


Gezeichnet im Namen der Universal Concord Nexus Guild

Chair of Mediation Council