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Concordia-Codex/ConcordiaCodex_DE.md
2025-08-07 06:53:31 +02:00

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UCNGGesetzbuch („ConcordiaCodex“)

Version 1.0  07.08.2955 (Sternzeit) / 07.08.2025 (IRL)


Präambel

Die Universal Concord Nexus Guild (UCNG) versteht sich als neutrale MediationsInstanz zwischen teilnehmenden StarCitizenOrganisationen. Dieses Gesetzbuch legt gemeinsame Mindeststandards für Verhalten, Spielweise und Konfliktlösung fest. Ziel ist, ein faires, inklusives und kooperatives Spielerlebnis zu fördern, ohne den kreativen Spielraum der einzelnen Orgs übermäßig einzuschränken.


Abschnitt I  Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1  Geltungsbereich

  1. Persönlicher Anwendungsbereich 1.1 Dieses Gesetzbuch bindet sämtliche natürlichen Personen, die einer MitgliedsOrg angehören  einschließlich Rekruten, Reservisten sowie GastSpieler, sofern sie unter OrgTag auftreten. 1.2 Offiziere tragen eine besondere Vorbild und Aufsichtspflicht. Verstöße durch Unterstellte können ihnen anteilig angerechnet werden.

  2. Sachlicher Anwendungsbereich 2.1 Das Regelwerk umfasst jede bewusste Handlung oder Unterlassung, die das Spielerlebnis anderer MitgliedsOrgs beeinträchtigen kann. 2.2 Erfasst sind insbesondere: IngameAktionen, Sprach oder TextChats, Foren und SpectrumBeiträge, soziale Medien, StreamingPlattformen, TurnierServer, TestServer und Orginternes Training.

  3. Räumlicher Anwendungsbereich 3.1 Die Bestimmungen gelten universumsweit (aktuelle und künftige Systeme) sowie auf allen instanzierten Karten, ungeachtet des ServerTyps (PU, Shard, EventLayer). 3.2 RLTreffen (z.B. Messen, BarCitizenEvents) fallen insoweit unter dieses Regelwerk, als dort Verhalten gezeigt wird, das auf die Community zurückwirkt.

  4. Zeitlicher Anwendungsbereich 4.1 Regelverstöße können vor, während oder nach einer SpielSession geahndet werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit StarCitizen oder einer beteiligten Org stehen.

  5. Technischer Anwendungsbereich 5.1 Die Bestimmungen gelten unabhängig von verwendeter Hardware, AccountArt (Main, Alt, Test) oder Plattform (PC, CloudGaming). 5.2 VPN oder „Smurf“Accounts befreien nicht von der Verantwortung.

  6. RechtsquellenKonkurrenz 6.1 Im Konfliktfall gehen diese Regeln den internen Statuten einzelner Orgs vor, es sei denn, die abweichende Regelung ist strenger und mit den UCNGGrundwerten vereinbar. 6.2 Die EndbenutzerLizenzbedingungen (EULA/ToS) des Entwicklers behalten Vorrang vor diesem Codex; Verstöße hiergegen werden als eigenständiges Delikt gewertet.

Artikel 2  Begriffsdefinitionen Die nachfolgenden Definitionen gelten für alle Bestimmungen dieses Codex. In Zweifelsfällen entscheidet das UCNGSchiedsgericht auf Basis dieser Kriterien.

  1. Griefing a) Kernmerkmal: Wiederholtes, absichtliches Stören oder Schädigen anderer Spieler ohne nachvollziehbaren spielmechanischen oder rollenspielerischen Nutzen. b) Typische Indikatoren: Pad/SpawnCamping (≥2mal in Folge), absichtliches Zerstören von Einsteigerschiffen ohne LootAbsicht, Blockieren von Terminals, systematisches Trolling im VoiceChat, MassEMP ohne anschließende Interaktion. c) Abgrenzung: Legitimes PvP ist durch Wettbewerb oder RessourcenGewinn motiviert; Griefing zielt primär auf FrustErzeugung.

  2. PvP (Spieler gegen Spieler) a) Definition: Jeder gewaltsame oder störende Konflikt innerhalb der Spielmechanik, bei dem ein menschlicher Spieler einem anderen direkten Schaden, Debuffs, Statusverlust oder Eigentumsentzug zufügt. b) Unterarten:Organisiertes PvP: Vorab vereinbarte Duelle, Turniere, TrainingsScrims. • GelegenheitsPvP: Spontane Begegnungen im Verse, sofern durch Spielregeln erlaubt. • Kriegszustand: Formal erklärte Feindseligkeit zwischen Orgs (z.B. KillonSight). c) Ausschlüsse: Unbeabsichtigte Kollisionen, FriendlyFire bei KIGegnern, rein verbales RPKonfliktspiel.

  3. Piraterie a) Definition: Erzwingen der Herausgabe von Fracht, Eigentum oder aUEC durch Drohung oder Anwendung von Gewalt, Sabotage oder Festsetzung eines Schiffs. b) Kennzeichen: Interdiction, BoardingAktionen, systematisches Erpressen von Lösegeld, Zerstörung als Druckmittel. c) Grenzfälle:Rettungs oder Abschleppgebühren sind keine Piraterie, wenn vorher transparent kommuniziert. • Salvage herrenloser Wracks ohne Crew zählt nicht als Piraterie. d) Kapitulierungspflicht: Für als „ehrenhaft“ geltende Piraterie muss dem Opfer realistisch Zeit zur Übergabe oder Flucht eingeräumt werden.

  4. Exploits / Cheats a) Exploits: Nutzung von Bugs oder Designlücken (Duping, PhysicsGlitches, AssetClipping) zur Erlangung eines unfairen Vorteils. b) Cheats: Einsatz externer Software oder modifizierter Spieldateien (Aimbot, ESP, PacketInjection, AutoHotkeyLoops). c) HardwareAssists: Geräte und Makros, die mehr als eine Eingabe pro Aktion erlauben (RapidFireMäuse, TurboTasten) gelten als Cheats. d) Erlaubte Tools: Reine OverlayProgramme (FPSCounter, HardwareMonitor) sind gestattet, sofern sie keine Spiel oder Netzwerkinformation manipulieren oder auslesen. e) Meldepflicht: Entdeckte Exploits sind binnen 24h im CIG Issue Council und beim UCNGModerationsteam zu melden.

Artikel 3  Grundwerte

  1. Respekt, Fairness, Inklusion und Transparenz bilden die Grundlage aller Interaktionen.
  2. Wheatons Law („Dont be a dick“) gilt ohne Einschränkung.

Abschnitt II  Sanktionsrahmen

Stufe Bezeichnung Typische Maßnahme
A Verwarnung Schriftliche Verwarnung; automatische Löschung nach 30 Tagen ohne weiteren Verstoß
B Einschränkung 17 Tage Ausschluss von OrgEvents / PvPEinsätzen
C Ersatzleistung Wiedergutmachung (Rückgabe von Beute, Reparatur oder Rettungskosten, Zahlung von aUEC)
D Sperre 830 Tage Ausschluss aus allen OrgAktivitäten oder Verlust von FunktionsRollen
E Ausschluss Dauerhafter Ausschluss aus der Org und Meldung an PartnerOrgs

Gradierung: Schwere, Häufigkeit und Vorsatz bestimmen die Einstufung. Wiederholte A oder BVerstöße können zu D eskalieren.


Abschnitt III  Delikte und Sanktionen

Der vorliegende Abschnitt legt für jede relevante Verhaltensweise konkrete Tatbestände, Klassen von Schweregraden sowie vordefinierte Sanktionsrahmen fest. Dadurch wird die Entscheidungspraxis des UCNGSchiedsgerichts transparenter und frei von Auslegungsspielraum.

A. Allgemeine Strafzumessungsregeln

Schweregrad Kriterium Regelbeispiel Sanktionsrahmen
Leicht (L) Einzelfall, kein oder minimaler Schaden, fahrlässig Einmalige unflätige Bemerkung, versehentliches Rammen ohne Totalschaden A
Mittel (M) Wiederholung oder spürbarer Schaden, vorsätzlich Mehrfaches PadRamming, LootDiebstahl < 50k aUEC B C
Schwer (S) Systematische Vorgehensweise oder hoher Schaden Gezieltes StreamSniping, Piraterie ohne LösegeldOption, Loot > 50k aUEC C D
Eklatant (E) Massive CommunityGefährdung, Rechtsverletzung, Cheat CheatSoftware, HateSpeech mit Gewaltandrohung, RealMoneyTrading D E

Kumulation: Nach drei Verurteilungen in 120 Tagen erhöht sich der Mindestschweregrad um eine Stufe. Verjährung: Einträge verjähren nach 180 Tagen ohne weiteren Verstoß.


Kapitel 1  Umgangston & Diskriminierung

Art. Tatbestand Schweregrad-Orientierung Besonderheiten
Beleidigung, toxische Sprache L → M bei Wiederholung Private Entschuldigung kann Sanktion halbieren
Diskriminierung & HateSpeech M → E bei Aufruf zu Gewalt Öffentliches Statement & SensitivityTraining als Auflage
5a Belästigung (stalking, sexual harass.) S  E OpferSchutzmaßnahmen (KontaktSperre) obligatorisch

Kapitel 2  Griefing & Belästigung

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
Pad/SpawnCamping ≥2 x M B (72h EventBan)
6a Pad/SpawnCamping ≥5 x, koordiniert S C + D (7Tage OrgBan)
StreamSniping S C + D
7a Doxxing (Weitergabe RLDaten) E E

Kapitel 3  PvPEtikette

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktionsrange PflichtWiedergutmachung
Unangekündigter Großangriff L  M A  C Reparaturkosten
8a Wiederholter Großangriff innerhalb 24h S C  D Kosten + 15% Aufschlag
KoSListe ohne Begründung M B N/A
9a Öffentliche Falschdeklaration KoS S C Öff. Richtigstellung

Kapitel 4  PvEKooperation & Loot

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
10  MissionStealing < 50k aUEC L  M A  B
10a MissionStealing ≥ 50k aUEC S C
11  SalvageVerstoß, Erstfall L A
11a SalvageVerstoß, organisiert S C  D

Kapitel 5  Piraterie, Erpressung & CombatLogging

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
12  Piraterie ohne Kapitulation (Einzelfall) M C
12a SerienPiraterie (≥3 Fälle/30Tage) S  E D  E
13  CombatLogging (AltF4), Erstfall L A
13a CombatLogging, Wiederholung M B  C

Kapitel 6  Exploits, Cheats & Drittsoftware

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion Zusatzmaßnahme
14  BugExploiting < 10k aUEC Gewinn M B Gewinnabschöpfung
14a BugExploiting ≥ 10k aUEC S C  D Gewinn *2
15  CheatSoftware / Bots E D  E Melden an CIG
15a HardwareMacros (RapidFire) S C  D GeräteRegistrierung
15b Versuchtes Cheating (Ankündigung) M B Auflage: AntiCheatTraining

Kapitel 7  Wirtschaft & Handel

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
16  PreisAbsprachen (Kartell) S C  D
16a DominanzMissbrauch (>60% Marktanteil) S D
17  MiningClaimBruch (<10% Erz) L A
17a MiningClaimBruch (>10% Erz) M B  C
17b RaubMining (komplette Ader) S C  D
17c RealMoneyTrading (RMT) E E

Kapitel 8  Medizinisches & Rettungsgameplay

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
18  Angriff auf MedSchiff, Schaden < 25% M B
18a Zerstörung MedSchiff oder KO Patienten S C  D
18b SerienAngriffe (≥2 in 30Tagen) E D  E

Kapitel 9  Datenschutz & Aufnahmen

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktion
19  Screenshot ohne Einwilligung, intern geteilt L A
19a Veröffentlichung privater Chats (öffentlich) M B  C
19b Doxxing / RLDaten E E

Kapitel 10  ServerStabilität & Sicherheit

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktionsrahmen
20  MassGrenade/EMP Crash Test ohne Absprache M B
20a AbsturzExploit (CrashHack) E D  E
20b DDOS oder externe Attacke E E + Meldung Behörden

Kapitel 11  Metagaming & NDABruch

Art. Tatbestand Schweregrad Sanktionsrahmen
21  MetaGaming (OOC Info ingame) L  M A  B
21a Systematisches MetaGaming S C  D
22  NDALeak (Screenshot, PatchInfo) S  E D  E

Alle Tabellenwerte verstehen sich als verbindlicher Orientierungsrahmen. Das Schiedsgericht darf nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen und muss dies schriftlich dokumentieren.

Abschnitt IV Verfahrensordnung

Ziel dieses Abschnitts ist, ein transparentes, faires und zügiges Verfahren für alle Streit- und Regelverstöße zwischen MitgliedsOrganisationen sicherzustellen. Die UCNG handelt dabei als überparteiliche Instanz.

Kapitel 1 Grundsätze

Artikel 20  Verfahrensprinzipien

  1. Imparteilichkeit: Alle Entscheider müssen frei von Interessenkonflikten sein; andernfalls gilt eine Pflicht zur Selbstanzeige und zum Rücktritt.
  2. Rechtliches Gehör (Audiatur et altera pars): Jede betroffene Partei hat das Recht, gehört zu werden, Beweise vorzulegen und Argumente einzubringen.
  3. Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen und Sanktionen müssen zum Schweregrad des Verstoßes passen.
  4. Transparenz: Fristen, Zuständigkeiten und Entscheidungen sind eindeutig zu dokumentieren.
  5. Datenschutz & Vertraulichkeit: Persönliche Daten sowie unveröffentlichte Spielinhalte werden nur verfahrensintern genutzt und nach Abschluss gemäß Art.29 gelöscht.

Kapitel 2 Verfahrenseinleitung

Artikel 21  Anzeige eines Vorfalls

  1. Berechtigte Anzeigenden: Jedes OrgMitglied, Offizier oder die OrgLeitung.
  2. Form & Inhalt: Einreichung via UCNGPortal (WebFormular) mit folgenden Pflichtfeldern: • Datum/Uhrzeit (UTC) • Beteiligte Spieler/Organisationen • Kurze Sachverhaltsdarstellung (max.300Wörter) • Beweisanhänge (Screenshots, Videos, Logs, ChatExports)
  3. Frist: Die Anzeige ist innerhalb von 72Stunden nach dem mutmaßlichen Verstoß einzureichen. Bei Delikten der StufeE verlängert sich die Frist auf 14 Tage.
  4. Eingangsbestätigung: Das Schiedsregister bestätigt den Eingang binnen 24h und vergibt eine VorgangsID.

Artikel 22  Vorprüfung & Einstufung

  1. Formelle Prüfung: Vollständigkeit der Angaben; unvollständige Anzeigen können binnen 48h nachgefordert werden.
  2. Zuständigkeitsprüfung: Liegt keine Zuständigkeit der UCNG vor, wird der Vorgang mit Begründung abgewiesen.
  3. Einstufung: Der Registrar bewertet prima facie den mutmaßlichen Schweregrad (LE) und informiert die Parteien.

Artikel 23  Eilmaßnahmen

  1. Bei fortlaufender Gefährdung (z.B. SerienCheating, HateSpeechKampagne) kann der Registrar vorläufige Maßnahmen verhängen: • Temporäre Spielersperre (max.72h) • EventAusschluss • Pflicht zur LogSicherung
  2. Diese Maßnahmen sind binnen 24h schriftlich zu begründen und können beim Vorsitzenden angefochten werden.

Kapitel 3 Mediation

Artikel 24  Ablauf der Mediation

  1. Zeitfenster: Spätestens 48h nach Abschluss der Vorprüfung wird ein Mediator bestellt; die Mediation endet innerhalb von 7 Tagen.
  2. Teilnahme: Beide Parteien erscheinen persönlich (VoiceCall) oder schriftlich. Abwesenheit ohne wichtigen Grund gilt als Scheitern.
  3. Vertraulichkeit: Alle Aussagen dürfen außerhalb der Mediation nicht verwendet werden.
  4. Ergebnisarten:Einvernehmliche Lösung (z.B. Entschuldigung, Schadensersatz) • TeilEinigung (einzelne Punkte geklärt, Rest ins Schiedsverfahren) • Scheitern (automatische Überleitung in Art.25)
  5. Bei Einigung wird eine Mediationsvereinbarung protokolliert; Sanktionen gemäß AbschnittII können um bis zu eine Stufe reduziert werden.

Kapitel 4 Ermittlungsverfahren

Artikel 25  Beweiserhebung

  1. Frist: Das ErmittlerTeam hat 7 Tage Zeit, Beweise zu sammeln; verlängerbar um weitere 7 Tage bei komplexen Fällen.
  2. Methoden: • Analyse von SpielLogs, TelemetrieDaten • Zeugenbefragungen (max.15Min. pro Zeugnis) • Screen/Videomaterial AuthentizitätsPrüfung
  3. Kooperationspflicht: Orgs müssen ServerLogs und interne Aufzeichnungen bereitstellen; Verweigerung kann als erschwerender Umstand gewertet werden.

Kapitel 5 Schiedsgericht

Artikel 26  Zusammensetzung & Befangenheit

  1. Drei Mitglieder des UCNGSchiedsPools (mind. SilberMediatorRang).
  2. Jede Partei kann einmalig befangenheitsrelevante Ablehnung beantragen.

Artikel 27  Rechte der Parteien

  1. Schriftliche Stellungnahme binnen 72h nach Abschluss der Ermittlungen.
  2. Optionale mündliche Anhörung (max.30Min. pro Partei).
  3. Recht auf Beistand (ein Anwalt oder erfahrener OrgVertreter).

Artikel 28  Beweisregeln & Standard

  1. Zulässige Beweise: digitale Originaldateien, ServerLogs, Zeugenaussagen, StreamAufzeichnungen.
  2. Beweismaß: „Überwiegende Wahrscheinlichkeit“ (>51%).
  3. Manipulationsprüfung: Jede Datei wird per SHA256Hash verifiziert.

Artikel 29  Entscheidung

  1. Urteilsfassung erfolgt per Mehrheitsentscheid; Stimmenthaltung ist unzulässig.
  2. Urteilsform: Enthält Sachverhalt, Beweiswürdigung, Rechtsgrundlage, Sanktion, Kostenregelung.
  3. Zustellung an die Parteien binnen 24h elektronisch; Veröffentlichung im Intranet spätestens nach 48h (anonymisiert für Stufen AC).

Kapitel 6 Rechtsmittel

Artikel 30  Berufung

  1. Zulässig nur bei • neuen, erheblichen Beweisen, die ohne eigenes Verschulden nicht vorgelegt wurden, oder • schwerwiegenden Verfahrensfehlern.
  2. Frist: 14 Tage ab Zustellung.
  3. Berufungspanel: fünf Mitglieder, davon mind. drei nicht an der Erstentscheidung beteiligt.
  4. Entscheidung binnen 10 Tagen; das Panel kann • das Urteil bestätigen, • Sanktionen herab oder heraufstufen, • den Fall zur Neuverhandlung zurückverweisen.

Artikel 31  Wiederaufnahme Nach Abschluss der Berufung ist eine Wiederaufnahme nur bei Täuschung (z.B. gefälschte Beweise) oder Geständnis möglich.

Kapitel 7 Vollstreckung & Monitoring

Artikel 32  Umsetzung der Sanktionen

  1. Orgs sind verpflichtet, Sanktionen innerhalb von 24h technisch umzusetzen (Kick, RollenEntzug, etc.).
  2. UCNG prüft die Umsetzung nach 48h.
  3. Bei Nichtbefolgung können ergänzend StufeDSanktionen gegen die Org verhängt werden.

Artikel 33  Nachkontrolle

  1. Bei Sanktionen der Stufe CE erfolgt nach 30 Tagen eine CompliancePrüfung.
  2. Wiederholungsfälle werden automatisch im Schweregrad eine Stufe höher eingestuft.

Kapitel 8 Veröffentlichung & Datenschutz

Artikel 34  Registerführung

  1. Für Stufe AC werden VorgangsIDs, Datum und Delikt intern gespeichert; Namen werden nach 180 Tagen anonymisiert.
  2. Stufe D und E werden mit Klarnamen im öffentlichen Register für 365 Tage geführt.

Artikel 35  Datenlöschung

  1. Originalbeweise werden 90 Tage nach Verfahrensende gelöscht, sofern keine Berufung anhängig.
  2. HashWerte und MetaDaten bleiben zu Revisionszwecken gespeichert.

Abschnitt V  Schlussbestimmungen

Artikel 24  RegelReview Dieses Gesetzbuch wird quartalsweise überprüft. Änderungsanträge benötigen ZweidrittelMehrheit der stimmberechtigten Orgs.

Artikel 25  Inkraftraten Der Concordia Codex tritt für eine Org in Kraft, sobald deren Leitung eine unterzeichnete Beitrittserklärung bei der UCNG hinterlegt hat.

Artikel 26  Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn am nächsten kommt.


Gezeichnet im Namen der Universal Concord Nexus Guild

Chair of Mediation Council