@@ -142,3 +142,16 @@ Wenn ein Inhalt **möglicherweise** unter Artikel 50 Absatz 4 fällt, ist die re
- das JSON-LD nur als zusätzliche Dokumentation behandeln.
Bei Zweifeln über die Ausnahme wegen menschlicher Prüfung ist eine **zusätzliche Offenlegung regelmäßig die risikoärmere technische Entscheidung**, solange dadurch keine anderen rechtlichen Pflichten verletzt werden.
## Strukturierter rechtlicher Kontext in Schema 1.2
Die Deklaration kann optional `legalContext.categories` enthalten. Unterstützt werden `deepfake`, `publicInterestText`, `artisticCreativeSatiricalFictional` und `otherVoluntary`. Diese Angaben sind ausdrücklich als Selbsteinordnung konzipiert und ersetzen keine rechtliche Subsumtion.
Der Generator trennt damit zwei Ebenen:
1.**Erstkennzeichnung am Inhalt:** Bei einer als voraussichtlich offenlegungspflichtig eingeordneten Nutzung wird eine verständliche Beschriftung wie „KI-generierter / manipulierter Inhalt“ oder „KI-generierte / bearbeitete Inhalte“ erzeugt.
2.**Zweite Ebene:** Die `/declaration`-Seite dokumentiert KI-Anteil, Tätigkeiten, menschliche Prüfung, Nachweisgrundlage, rechtlichen Kontext und gegebenenfalls redaktionelle Verantwortung.
Für `publicInterestText` wird eine mögliche Ausnahme nur als Möglichkeit angezeigt, wenn sowohl eine substanzielle Prüfung (`editorial` oder `expert`) als auch eine ausdrücklich benannte redaktionelle Verantwortung dokumentiert sind. Formale Prüfung (`basic`) reicht dafür nicht. Bei `deepfake` bleibt die Einschätzung auf Offenlegung gerichtet; die zusätzliche Kategorie `artisticCreativeSatiricalFictional` weist auf die begrenzte, angemessene Offenlegungsform für evident kreative Werke hin.
Das System formuliert bewusst „spricht vieles dafür“ beziehungsweise „kann in Betracht kommen“ und gibt keine verbindliche Rechtsentscheidung aus.
Die zusätzlichen Anforderungen wurden in Version 1.6.3 / Declaration Schema 1.2 aufgenommen. Das Projekt trennt nun ausdrücklich zwischen freiwilliger KI-Transparenz und einem vom Nutzer selbst angegebenen rechtlichen Kontext für Artikel 50.
Eine Nutzung des Standards allein begründet weiterhin keine vollständige EU-AI-Act-Konformität. Die konkrete Rolle (Provider/Deployer), das eingesetzte KI-System, der Inhalt, der Veröffentlichungskontext sowie weitere Pflichten des AI Act müssen separat geprüft werden.
## Neu aufgenommen
### 1. Strukturierter rechtlicher Kontext
`legalContext.categories` unterstützt:
-`deepfake`
-`publicInterestText`
-`artisticCreativeSatiricalFictional`
-`otherVoluntary`
Die Angaben sind als Selbsteinordnung konzipiert und nicht als automatische rechtliche Subsumtion.
### 2. Deepfake-Abgrenzung
Der Generator erklärt, dass nicht jedes KI-generierte Bild ein Deepfake ist. Die Kategorie ist für KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte vorgesehen, die bestehenden oder plausibel existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch oder wahr erscheinen können.
### 3. Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Für `publicInterestText` berücksichtigt die vorsichtige Einschätzung:
- ob eine substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle dokumentiert wurde (`editorial` oder `expert`), und
- ob eine redaktionell verantwortliche natürliche oder juristische Person ausdrücklich benannt wurde.
Formale Prüfung (`basic`) wird nicht als ausreichende inhaltliche Prüfung behandelt.
### 4. Redaktionelle Verantwortung
Die Verantwortung wird nun expliziter gespeichert:
```json
{
"editorialResponsibility":{
"assumed":true,
"role":"publisher",
"name":"Beispielredaktion",
"url":"https://example.org/impressum"
}
}
```
Unterstützte Rollen:
-`publisher`
-`other`
Eine bloße URL ohne benannte verantwortliche Stelle wird nicht akzeptiert.
### 5. Zwei Ebenen der Kennzeichnung
Bei freiwilliger Transparenz kann weiterhin z. B. „Artikeltransparenz“ verwendet werden.
Wenn die Selbsteinordnung auf einen voraussichtlich kennzeichnungspflichtigen Artikel-50-Fall hindeutet, wird die Erstkennzeichnung klarer formuliert, z. B.:
- „KI-generierter / manipulierter Inhalt“
- „KI-generierte / bearbeitete Inhalte“
Die ausführliche zweite Ebene bleibt die `/declaration`-Seite.
### 6. Emoji-Modus
Der quadratische Emoji-Modus bleibt verfügbar. Bei einem als wahrscheinlich offenlegungspflichtig eingeordneten Fall ergänzt der generierte HTML-/Markdown-Einbettungscode neben dem Emoji zusätzlich sichtbaren Klartext. Das Emoji wird weiterhin nicht als offizielles EU-Icon oder als alleiniger Konformitätsnachweis dargestellt.
### 7. Custom-Badge-Schutz
In einem vom Nutzer als wahrscheinlich gesetzlich relevanten Artikel-50-Fall kann ein Pro-Custom-Text die eindeutige Erstkennzeichnung nicht mehr durch eine abstrakte Badge-Botschaft ersetzen. Farben und linke Beschriftung bleiben anpassbar; die entscheidende Offenlegungsbotschaft bleibt verständlich.
### 8. Vorsichtige Einschätzung auf der Declaration-Seite
Die Seite zeigt nun eine gesonderte „Vorsichtige Art.-50-Einschätzung“.
Beispiele:
- Deepfake: „spricht vieles dafür“, dass eine klare Offenlegung spätestens bei erster Exposition erforderlich ist.
- Public-Interest-Text ohne dokumentierte Ausnahmevoraussetzungen: „spricht vieles dafür“, dass eine Offenlegung erfolgen sollte.
- Public-Interest-Text mit substantieller Prüfung und ausdrücklich benannter redaktioneller Verantwortung: die Ausnahme „kann in Betracht kommen“.
Es werden bewusst keine verbindlichen Formulierungen wie „rechtlich zwingend“ oder „AI-Act-konform“ ausgegeben.
## Aktuelle offizielle Grundlagen
- Artikel 50 AI Act: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50
- Kommissionsleitlinien vom 20.07.2026: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
- FAQ zu Artikel 50: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
- Code of Practice: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content
- Kommissionsbewertung des Code of Practice: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-opinion-assessment-code-practice-transparency-ai-generated-content
## Verbleibende rechtliche Grenze
Der Standard kann Transparenz- und Dokumentationsprozesse unterstützen. Er kann nicht automatisch prüfen oder erfüllen, ob beispielsweise Artikel 4 (AI Literacy), Artikel 5 (verbotene Praktiken), Hochrisiko-Pflichten, GPAI-Pflichten, Datenschutz-, Urheber-, Medien- oder Verbraucherrecht im konkreten Einsatzfall greifen.
Daher sollte öffentlich weiterhin nicht pauschal mit „EU AI Act compliant“ oder „erfüllt alle Anforderungen des EU AI Act“ geworben werden.
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