RC-5 Versiopn: 1.6.3
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2026-07-22 05:58:38 +02:00
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# Mehrsprachige Hintergrundseite
Version 1.6.2 stellt unter `/background` eine eigenständige Informationsseite zur KI-Kennzeichnung und zu Artikel 50 des EU AI Act bereit.
Version 1.6.3 stellt unter `/background` eine eigenständige Informationsseite zur KI-Kennzeichnung und zu Artikel 50 des EU AI Act bereit.
## Routen
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@@ -142,3 +142,16 @@ Wenn ein Inhalt **möglicherweise** unter Artikel 50 Absatz 4 fällt, ist die re
- das JSON-LD nur als zusätzliche Dokumentation behandeln.
Bei Zweifeln über die Ausnahme wegen menschlicher Prüfung ist eine **zusätzliche Offenlegung regelmäßig die risikoärmere technische Entscheidung**, solange dadurch keine anderen rechtlichen Pflichten verletzt werden.
## Strukturierter rechtlicher Kontext in Schema 1.2
Die Deklaration kann optional `legalContext.categories` enthalten. Unterstützt werden `deepfake`, `publicInterestText`, `artisticCreativeSatiricalFictional` und `otherVoluntary`. Diese Angaben sind ausdrücklich als Selbsteinordnung konzipiert und ersetzen keine rechtliche Subsumtion.
Der Generator trennt damit zwei Ebenen:
1. **Erstkennzeichnung am Inhalt:** Bei einer als voraussichtlich offenlegungspflichtig eingeordneten Nutzung wird eine verständliche Beschriftung wie „KI-generierter / manipulierter Inhalt“ oder „KI-generierte / bearbeitete Inhalte“ erzeugt.
2. **Zweite Ebene:** Die `/declaration`-Seite dokumentiert KI-Anteil, Tätigkeiten, menschliche Prüfung, Nachweisgrundlage, rechtlichen Kontext und gegebenenfalls redaktionelle Verantwortung.
Für `publicInterestText` wird eine mögliche Ausnahme nur als Möglichkeit angezeigt, wenn sowohl eine substanzielle Prüfung (`editorial` oder `expert`) als auch eine ausdrücklich benannte redaktionelle Verantwortung dokumentiert sind. Formale Prüfung (`basic`) reicht dafür nicht. Bei `deepfake` bleibt die Einschätzung auf Offenlegung gerichtet; die zusätzliche Kategorie `artisticCreativeSatiricalFictional` weist auf die begrenzte, angemessene Offenlegungsform für evident kreative Werke hin.
Das System formuliert bewusst „spricht vieles dafür“ beziehungsweise „kann in Betracht kommen“ und gibt keine verbindliche Rechtsentscheidung aus.
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# EU AI Act Review – Ergänzung vom 21.07.2026
## Ergebnis
Die zusätzlichen Anforderungen wurden in Version 1.6.3 / Declaration Schema 1.2 aufgenommen. Das Projekt trennt nun ausdrücklich zwischen freiwilliger KI-Transparenz und einem vom Nutzer selbst angegebenen rechtlichen Kontext für Artikel 50.
Eine Nutzung des Standards allein begründet weiterhin keine vollständige EU-AI-Act-Konformität. Die konkrete Rolle (Provider/Deployer), das eingesetzte KI-System, der Inhalt, der Veröffentlichungskontext sowie weitere Pflichten des AI Act müssen separat geprüft werden.
## Neu aufgenommen
### 1. Strukturierter rechtlicher Kontext
`legalContext.categories` unterstützt:
- `deepfake`
- `publicInterestText`
- `artisticCreativeSatiricalFictional`
- `otherVoluntary`
Die Angaben sind als Selbsteinordnung konzipiert und nicht als automatische rechtliche Subsumtion.
### 2. Deepfake-Abgrenzung
Der Generator erklärt, dass nicht jedes KI-generierte Bild ein Deepfake ist. Die Kategorie ist für KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte vorgesehen, die bestehenden oder plausibel existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch oder wahr erscheinen können.
### 3. Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Für `publicInterestText` berücksichtigt die vorsichtige Einschätzung:
- ob eine substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle dokumentiert wurde (`editorial` oder `expert`), und
- ob eine redaktionell verantwortliche natürliche oder juristische Person ausdrücklich benannt wurde.
Formale Prüfung (`basic`) wird nicht als ausreichende inhaltliche Prüfung behandelt.
### 4. Redaktionelle Verantwortung
Die Verantwortung wird nun expliziter gespeichert:
```json
{
"editorialResponsibility": {
"assumed": true,
"role": "publisher",
"name": "Beispielredaktion",
"url": "https://example.org/impressum"
}
}
```
Unterstützte Rollen:
- `publisher`
- `other`
Eine bloße URL ohne benannte verantwortliche Stelle wird nicht akzeptiert.
### 5. Zwei Ebenen der Kennzeichnung
Bei freiwilliger Transparenz kann weiterhin z. B. „Artikeltransparenz“ verwendet werden.
Wenn die Selbsteinordnung auf einen voraussichtlich kennzeichnungspflichtigen Artikel-50-Fall hindeutet, wird die Erstkennzeichnung klarer formuliert, z. B.:
- „KI-generierter / manipulierter Inhalt“
- „KI-generierte / bearbeitete Inhalte“
Die ausführliche zweite Ebene bleibt die `/declaration`-Seite.
### 6. Emoji-Modus
Der quadratische Emoji-Modus bleibt verfügbar. Bei einem als wahrscheinlich offenlegungspflichtig eingeordneten Fall ergänzt der generierte HTML-/Markdown-Einbettungscode neben dem Emoji zusätzlich sichtbaren Klartext. Das Emoji wird weiterhin nicht als offizielles EU-Icon oder als alleiniger Konformitätsnachweis dargestellt.
### 7. Custom-Badge-Schutz
In einem vom Nutzer als wahrscheinlich gesetzlich relevanten Artikel-50-Fall kann ein Pro-Custom-Text die eindeutige Erstkennzeichnung nicht mehr durch eine abstrakte Badge-Botschaft ersetzen. Farben und linke Beschriftung bleiben anpassbar; die entscheidende Offenlegungsbotschaft bleibt verständlich.
### 8. Vorsichtige Einschätzung auf der Declaration-Seite
Die Seite zeigt nun eine gesonderte „Vorsichtige Art.-50-Einschätzung“.
Beispiele:
- Deepfake: „spricht vieles dafür“, dass eine klare Offenlegung spätestens bei erster Exposition erforderlich ist.
- Public-Interest-Text ohne dokumentierte Ausnahmevoraussetzungen: „spricht vieles dafür“, dass eine Offenlegung erfolgen sollte.
- Public-Interest-Text mit substantieller Prüfung und ausdrücklich benannter redaktioneller Verantwortung: die Ausnahme „kann in Betracht kommen“.
Es werden bewusst keine verbindlichen Formulierungen wie „rechtlich zwingend“ oder „AI-Act-konform“ ausgegeben.
## Aktuelle offizielle Grundlagen
- Artikel 50 AI Act: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50
- Kommissionsleitlinien vom 20.07.2026: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
- FAQ zu Artikel 50: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
- EU-Icons: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Code of Practice: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content
- Kommissionsbewertung des Code of Practice: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-opinion-assessment-code-practice-transparency-ai-generated-content
## Verbleibende rechtliche Grenze
Der Standard kann Transparenz- und Dokumentationsprozesse unterstützen. Er kann nicht automatisch prüfen oder erfüllen, ob beispielsweise Artikel 4 (AI Literacy), Artikel 5 (verbotene Praktiken), Hochrisiko-Pflichten, GPAI-Pflichten, Datenschutz-, Urheber-, Medien- oder Verbraucherrecht im konkreten Einsatzfall greifen.
Daher sollte öffentlich weiterhin nicht pauschal mit „EU AI Act compliant“ oder „erfüllt alle Anforderungen des EU AI Act“ geworben werden.
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@@ -16,7 +16,7 @@ Initialization is performed in `internal/app/server.go`. The product ID and embe
```go
licenses := licenseclient.New(ctx, licenseclient.Config{
Product: "ai-disclosure-standard",
ClientVersion: "1.6.2",
ClientVersion: "1.6.3",
Token: cfg.LicenseToken,
TrustStore: trustStore,
BaseURL: cfg.BaseURL,
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@@ -119,7 +119,7 @@ Anfrage:
"baseUrl": "https://ai.example.org",
"host": "ai.example.org",
"instanceId": "production-eu-1",
"clientVersion": "1.6.2"
"clientVersion": "1.6.3"
}
```